


Notarielle Beratung und Vertragsgestaltung
Notarieller Rat und die notarielle Gestaltung von Verträgen sind in vielen rechtlichen Bereichen unerlässlich. In zahlreichen Fällen ist die Mitwirkung eines Notars gesetzlich vorgeschrieben oder erforderlich, beispielsweise bei Immobiliengeschäften, im Ehe- und Erbrecht sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht.
Der Notar agiert hierbei als neutraler und unparteiischer Berater. Er sorgt dafür, dass alle Beteiligten umfassend über die Bedeutung und rechtlichen Folgen ihrer Erklärungen informiert sind. Zudem stellt er sicher, dass die Vereinbarungen juristisch präzise und durchsetzbar formuliert sind, um eine reibungslose und effiziente Abwicklung mit Vertragspartnern, Behörden, Gerichten und Kreditinstituten zu gewährleisten.
Auch in Fällen, in denen eine notarielle Beurkundung nicht zwingend vorgeschrieben ist, kann sie dennoch gewählt werden. Der Notar berät Sie in solchen Situationen umfassend und klärt über mögliche Risiken auf – diese Beratung ist bereits in den Beurkundungsgebühren enthalten.
Die Wahl des Notars liegt allein bei Ihnen. Sie sind dabei nicht auf einen Notar in Ihrer Wohnsitzregion oder in der Nähe der betreffenden Immobilie beschränkt, und es ist unerheblich, ob eine vorherige Beurkundung bei einem seiner Amtsvorgänger erfolgte. Lediglich die Beurkundung selbst muss am Sitz des Notars erfolgen.